Antragstellung

Erfolgsmodell Digitalbonus wird verlängert

Die aktuelle Digitalbonus Richtlinie trat mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft und wurde nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Dadurch wird die Lücke geschlossen, bis in der zweiten Jahreshälfte ein überarbeitetes Programm starten soll.

 

Neue Digitalbonus-Anträge können wieder ab 2. April 2024, 10 Uhr, gestellt werden.

Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden.

Bereits begonnene Anträge können Sie bis zur endgültigen Absendung auf Ihrem Computer zwischenspeichern. Sollten Sie bereits einen Antrag gespeichert haben, können Sie diesen erst wieder zum oben genannten Zeitpunkt hochladen, zu Ende ausfüllen und absenden. Eine (Weiter-)Bearbeitung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.