Digitalbonus Plus

Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.

Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

Kriterien für den Digitalbonus Plus:

Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.  

Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
  • hoher messbarer Mehrwert,
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
  • Bedienung neuer Märkte,
  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
  • signifikante Änderung von Prozessen

Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden.

Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als innovativ angesehen werden.

Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen? In diesem Fall bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.