Auszahlung
Die Auszahlung des Digitalbonus Zuschusses können Sie erst beantragen, wenn Sie Ihren Zuwendungsbescheid erhalten haben, das beantragte Projekt bereits vollständig umgesetzt wurde und alle Rechnungen bezahlt wurden.
Für alle Vorgänge mit Bewilligungsdatum ab dem 01.11.2025 ist für eine Auszahlung in der Regel nur noch die Einreichung einer Projektmitteilung notwendig.
Das benötigte Projektmitteilungs-Formular ist in Kürze auf dieser Seite verfügbar. Aktuell können für Vorgänge mit Bewilligungsdatum ab dem 01.11.2025 keine Auszahlungen beantragt werden!
Hier stellen Sie online Ihren Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag:
1. Verwendungsnachweisformular mit Auszahlungsantrag für Anträge nach der Digitalbonus Richtlinie mit Laufzeit bis 30.06.2024
Über das nachfolgende Formular können nur Verwendungsnachweise eingereicht werden, deren Vorgangsnummer beginnt mit:
2016..., 2021..., 2022..., 2023..., 202401..., 202402..., 202403..., 202404..., 202405..., 202406.…
Nachfolgend gelangen Sie regierungsbezirksunabhängig zum Verwendungsnachweisformular:
2. Verwendungsnachweisformular mit Auszahlungsantrag für Anträge nach der Digitalbonus Richtlinie mit Laufzeit ab 01.07.2024
Über das nachfolgende Formular können nur Verwendungsnachweise eingereicht werden, deren Vorgangsnummer beginnt mit:
202407..., 202408..., 202409..., 202410..., 202411..., 202412..., 202501... usw.
Nachfolgend ist es zudem entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden (= Regierungsbezirk, der den Zuwendungsbescheid ausgestellt hat).
Pressemeldung
Aiwanger: "Mit dem 'Digitalbonus.Bayern' unterstützen wir die Digitalisierung kleiner Unternehmen"
Downloads
Weitere Informationen zum Förderprogramm Digitalbonus (u.a. Flyer, Förderrichtlinie, Muster-Antrag und -Verwendungsnachweis) finden Sie unter Downloads.
Beratung & Kontakt
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die Bezirksregierungen finden Sie unter Kontakt.