Antragstellung

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).

Erst nachdem Sie die Antragseingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt förderunschädlich auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.

Bitte beachten Sie vor Antragstellung die Informationen unter Förderprogramm sowie unter Häufige Fragen. Hinweise, welche Unterlagen Sie bei der Antragsstellung benötigen, entnehmen Sie bitte dem Musterantrag unter Service & Download.

Hinweis: Das Digitalbonus Kontingent für diesen Monat ist ausgeschöpft. Derzeit können keine weiteren Anträge gestellt werden.

Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden.

Bereits begonnene Anträge können Sie bis zur endgültigen Absendung auf Ihrem Computer zwischenspeichern. Sollten Sie bereits einen Antrag gespeichert haben, können Sie diesen erst wieder zum oben genannten Zeitpunkt hochladen, zu Ende ausfüllen und absenden. Eine (Weiter-)Bearbeitung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.