Verfahren

01/ Antrag

Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Online-Antragstellung mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto:

Sie können sich einfach und unkompliziert über Ihr bestehendes ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren.

Hierfür klicken Sie auf den Antragsstellungsbutton und loggen sich dann mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein. Sie gelangen automatisch zum Antragsformular für den Digitalbonus.

Vorteile: Ihre Unternehmensdaten werden automatisch übernommen und eine postalische Einreichung des elektronisch gestellten Antrags ist nicht mehr nötig.

2. Online-Antragstellung und anschließende postalische Einreichung:

Wenn Sie keine digitale Unterschrift über das ELSTER-Unternehmenskonto nutzen wollen, müssen Sie nach elektronischer Antragstellung den Antrag mit rechtsverbindlichen Unterschriften versehen und innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Regierung in Schriftform einreichen.

Dazu drucken Sie Ihren Antrag, die De-minimis-Erklärung sowie das Anschreiben nach elektronischer Antragsstellung aus und versehen alle Dokumente mit rechtsverbindlichen Unterschriften.

Der Antrag kann bei Überschreiten der Frist nicht gefördert werden.

01/ Eingangs­bestätigung

Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.

02/ Prüfung

Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.

03/ Förder­bescheid

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung per Post einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.

05/ Verwendungs­nachweis

Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Diese prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis.

06/ Auszahlung

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss.